Παραδείγματα από το σώμα κειμένου για Versicherungsvertrag
1. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind grundsätzlich nicht vererbbar.
2. Versicherungen wie die Allianz hatten ihren Versicherungsvertrag aber mit Silverstein abgeschlossen und nicht mit der Hafenbehörde.
3. Der Kunde habe keine Chance, einen Versicherungsvertrag so abzuschließen, daß stille Reserven in seine Überschußbeteiligung einflößen oder Querverrechnungen offengelegt würden.
4. Abgesehen von diesen Policen hat die Allianz noch einen dritten Versicherungsvertrag mit der Hafenbehörde für andere Gebäude des World Trade Center abgeschlossen.
5. Entweder zahle der Kunde das bis dahin in Fonds angesparte Geld in einen Versicherungsvertrag ein und werde damit Kunde einer Versicherung.